Pravention bedeutet Krankheitsvorge, wenn keine Symptome / Krankheitszeichen bestehen. Streng genommen besteht zur Zeit in der gesetzlichen Krankenersicherung ein Leistungsanspruchauf Präventionsleistungen allenfalls wenn eine erbliche Belastung oder ein entscheidenede Vorerkrankungen vorliegen. Dies kann sich mit einem geplanten Präventionsgesetz ändern.
Leistungen zur Prävention umfassen neben einer Untersuchung und gegebenenfalls weiterer Diagnostik meist eine ausführliche Beratung z.B. mit Empfehlungen zur Änderung der Lebenweise oder Ernährung.
Für den Patienten ergibt sich neben der Sicherheit, eine beginnende Erkrankung nicht übersehen zu haben, auch die Motovation zur weiteren gesunden Lebensführung. Im ungünstigen Fall kann eine sehr frühe Behandlung erfolgen, die den Krankheitsverlauf oft noch positiv beinflußen kann.